Förderung

Fotovoltaik-Anlagen werden durch das kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (KEV), dem Förderinstrument für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, unterstützt. Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kWp und 100 kWp werden mit der „Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV)“ gefördert. Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 kWp bis maximal 50 MWp werden wahlweise vom KEV oder der „Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV)“ gefördert. Bei der Einmalvergütung handelt es sich um eine einmalige Investitionshilfe, welche ca. 30% der Investitionskosten einer entsprechenden Referenzanlage deckt. Zur Berechnung der Beiträge dient der Online-Tarifrechner von Pronovo AG.

Beispiel Fotovoltaik

Um den Jahresbedarf (Strom) einer 4-köpfigen Familie zu decken, ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von etwa 4.5 kWp erforderlich. Die Installationskosten belaufen sich auf ca. Fr. 14’000.-. Für eine integrierte Referenzanlage erhält die Familie eine Einmalvergütung von ca. Fr. 4’000.-. Die Investitionskosten reduzieren sich somit um ca. 30%.

Steuerabzüge

Investition in erneuerbare Energien können im Kanton Zürich sowie auf Bundesebene von den Steuern abgezogen werden (siehe auch Merkblatt des kantonalen Steueramtes).

Vergütung Solarstrom

Informationen zur Vergütung ihrers Solarstromes, erfragen sie bitte bei ihrem zuständigen Elektrizitätswerk.

Die Anmeldung kann vor dem Bau der Anlage erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme, und zwar umso früher, je früher die Anmeldung erfolgt ist. Wir empfehlen, vor dem Bau einer Anlage die aktuell gültigen Auszahlungskonditionen abzuklären.